E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Insolvenzverwalter kann Riester-Rentenversicherung kündigen

Sofern noch keine staatliche Förderung geflossen ist, kann ein Insolvenzverwalter eine Riester-Rente kündigen.


In dem zugrunde liegenden Sachverhalt beantragte eine Berlinerin die Privatinsolvenz. Die zu ihrem Vermögen gehörige Riester-Rentenversicherung wurde durch den Insolvenzverwalter gekündigt. Parallel verlangte er, dass die Versicherung den Rückkaufswert der Insolvenzmasse zuführen sollte. Die Versicherung verweigerte diesen Wunsch und führte zur Begründung an, dass die Riester-Rente dem Pfändungsschutz unterliegen würde.

Das Amtsgericht in München wies darauf hin, dass nur geförderte Rentenversicherungen unter den Pfändungsschutz fallen. Besteht lediglich die Möglichkeit einer späteren Förderung, ohne dass diese bereits zugeflossen ist, greift der Schutz hingegen nicht. Selbiges war vorliegend aber der Fall, weshalb der Insolvenzverwalter wirksam kündigen konnte.
 
Amtsgericht München, Urteil AG M 273 C 8790 11 vom 08.04.2013
Normen: § 851c ZPO
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-24 wid-153 drtm-bns 2024-11-24
Kanzlei Hamburg, Anwalt Abmahnung Hamburg, Verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Anwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz, Sperrzeit nach Kuendigung Hamburg, Anwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Arbeitszeugnis Hamburg, Schutz vor Diskriminierung, Fachanwalt Arbeitsvertrag Hamburg