E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Keine Ausgleichszahlungen bei Radarausfall und Generalstreik

Beruhen Verspätungen im Flugverkehr auf einem Generalstreik oder dem Ausfall des Radars, können Flugreisende nicht auf die Zahlung einer Ausgleichssumme pochen.


Zu dieser Entscheidung gelangte der Bundesgerichtshof bei der Prüfung zweier Sachverhalte. Denn bei diesen beiden Ursachen handelt es sich um außergewöhnliche Umstände im Sinne der Fluggastrechteverordnung, bei welchen keine Ausgleichszahlung gewährt werden muss. Denn solche Ereignisse wirken von Außen auf den Flugverkehr ein und können von der Fluggesellschaft nicht beherrscht werden. Insbesondere versuchte die Fluggesellschaft im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch alles, um die Verspätung für die Flugreisenden möglichst gering zu halten. Ob diese Anstrengungen von Erfolg getragen sind, ist dabei unbeachtlich.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH X ZR 104 13 vom 12.06.2014
Normen: Art. 7 I a Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-23 wid-153 drtm-bns 2024-11-23
Rechtsanwalt Kuendigung Hamburg, Kuendigungsschutzklage Hamburg, Arbeitszeugnis Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Mehrarbeit Hamburg, Krankheitsbedingte Kuendigung Hamburg, Anwalt Abmahnung Hamburg, Anwalt Abfindung Hamburg, Fachanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Betriebsvereinbarung Hamburg