E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Keine Vererblichkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen

Urlaubsabgeltungsansprüche sind bei Tod des Arbeitnehmers nicht vererblich und wandeln sich nicht in einen Abgeltungsanspruch um.


Im entschiedenen Fall verlangten die Erben eines Arbeitnehmers die Abgeltung nicht gewährten Urlaubs. Der Arbeitnehmer war seit April 2001 als Kraftfahrer bei der Beklagten beschäftigt und seit April 2008 bis zu seinem Tod durchgehend arbeitsunfähig erkrankt. Urlaub konnte ihm in den Jahren 2008 und 2009 nicht gewährt werden. Das Arbeitsverhältnis der Parteien endete mit dem Tod des Erblassers.
Das BAG entschied, dass der Urlaubsanspruch mit dem Tod des Arbeitnehmers erlischt und sich nicht, wie sonst, in einen Abgeltungsanspruch umwandelt.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 9 AZR 416 10 vom 20.09.2011
Normen: BGB §§ 1922 I; BUrlG § 7 IV
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-25 wid-149 drtm-bns 2024-11-25
Kuendigung Hamburg, Arbeitszeugnis Hamburg, Anwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Arbeitsvertrag Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Rechtsanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Betriebsvereinbarung Hamburg, Rechtsanwalt Vorruhestand Hamburg, Arbeitsvertrag pruefen Hamburg, Kuendigungsfristen Hamburg