E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Rauchen auch in der Probezeit kein Kündigungsgrund

Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmern auch in der Probezeit nicht kündigen, weil der Arbeitnehmer nach Zigarettenrauch riecht.


Denn das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die allgemeine Handlungsfreiheit gelten auch für ein Probearbeitsverhältnis. Gerade bei Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht ist vor einer Kündigung zunächst ein klärendes Gespräch zu führen. Insbesondere ist eine Kündigung rechtswidrig, wenn der Arbeitnehmer nicht gegen ein im Betrieb bestehendes Rauchverbot verstoßen hat, sondern lediglich ein Zigarette vor Arbeitsbeginn vor dem Betrieb rauchte.
 
Arbeitsgericht Saarlouis, Urteil ABG SLS 1 Ca 375 12 vom 28.05.2013
Normen: § 1 II KSchG, § 242 BGB
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-24 wid-149 drtm-bns 2024-11-24
Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg, Abmahnung Hamburg, Anwalt Vorruhestand Hamburg, Betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Rechtsanwaltskanzlei Hamburg, Rechtsanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Betriebsverfassungsrecht Hamburg, Vorruhestand Hamburg, Kuendigung lang andauernde Erkrankung Hamburg, Arbeitsvertrag Hamburg