E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

HIV-Infektion kein Grund zur Kündigung

Dem Bundesarbeitsgericht lag vor kurzem folgender Sachverhalt zu Grunde: Nachdem der Arbeitgeber eines Pharmakonzerns im Rahmen einer ärztlichen Vorsorgeuntersuchung wenige Tage nach der Einstellung bei einem seiner Arbeitnehmer eine HIV-Infektion festgestellt hatte, wurde ihm noch in der Probezeit nach § 1 KSchG gekündigt.

Der Arbeitgeber konnte von der Infektion Kenntnis erlangen, nachdem der Arzt von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbunden wurde.
<Das BAG erklärt in seiner Entscheidung die Kündigung für nicht wirksam. Es greife das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz , wonach eine Diskriminierung aufgrund einer Behinderung nicht gestattet wird. Eine Behinderung liegt vor, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit einer Person über einen längeren Zeitraum bzw. dauerhaft eingeschränkt ist, und dies eine Teilhabe innerhalb der Gesellschaft nicht ohne weiteres möglich macht. Eine Behinderung in Form der HIV-Infektion liegt mithin vor.

Das Gericht stellt klar, dass die Kündigung zumindest dann nicht wirksam ist, sofern Vorkehrungen getroffen werden können, die eine Beschäftigung des Arbeitnehmers doch noch möglich machen.

Zur weiteren Aufklärung hat das Gericht die Sache wieder zurück an das Landesarbeitsgericht verwiesen.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 6 AZR 190 12 vom 19.12.2013
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-22 wid-149 drtm-bns 2024-11-22
Arbeitsvertrag Hamburg, Abmahnung Hamburg, Verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Fachanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Pflichtverletzung Hamburg, Anwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Kuendigungsfristen Hamburg, Rechtsanwalt Kuendigung Hamburg, Personalabbau Hamburg, Rechtsanwaltskanzlei Hamburg