E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Alkoholabhängiger verliert Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht

Wird ein Arbeitnehmer aufgrund einer Alkoholabhängigkeit arbeitsunfähig krank, so verliert er seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht, wenn ihm an seiner Krankheit kein Verschulden trifft.

Ein Verschulden ist dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer im erheblichen Maße gegen das von einem verständigen Menschen in seinem eigenen Interesse zu erwartende Verhalten verstößt.

Bei einem Alkoholiker fehlt es an einem Verschulden, wenn er nach einer Therapie einen Rückfall erleidet, weil der Suchtdruck aufgrund der langjährigen und chronischen Alkoholabhängigkeit zu groß war.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 10 AZR 99 14 vom 18.03.2015
Normen: EFZG § 3 Abs. 1
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-149 drtm-bns 2024-11-21
Personalabbau Hamburg, Fachanwalt Vorruhestand Hamburg, Rechtsanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg, Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz, Anstellungsvertrag Hamburg, Anwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Aufhebungsvertrag Hamburg, Rechtsanwalt Vorruhestand Hamburg