E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Verdeckte PC Überwachung des Arbeitnehmers ist unzulässig

Die Aufzeichnung und Speicherung von Tastatureingaben am Dienst-PC sowie das Fertigen von Screenshots durch einen Keylogger stellen eine verdeckte Überwachung und Kontrolle des Arbeitnehmers und eine Datenerhebung dar, welche in der Regel illegal ist.

Bei dem verdeckten Einsatz eines Keyloggers wird der betroffene Arbeitnehmer in der Befugnis, selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu befinden, beschränkt.

Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) über die Anforderungen an eine zulässige Datenverarbeitung konkretisieren und aktualisieren den Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und am eigenen Bild. Sie ordnen für sich genommen jedoch nicht an, dass unter ihrer Missachtung gewonnene Erkenntnisse oder Beweismittel bei der Feststellung des Tatbestands im arbeitsgerichtlichen Verfahren vom Gericht nicht berücksichtigt werden dürften.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 2 AZR 681 16 vom 27.07.2017
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-149 drtm-bns 2024-11-21
Fachanwalt Kuendigung Hamburg, Aenderungskuendigung Hamburg, Arbeitsvertrag pruefen Hamburg, Fachanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Rechtsanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Personalabbau Hamburg, Anwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Krankheitsbedingte Kuendigung Hamburg, Mobbing Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg