E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Abfindung statt Kündigungsschutzklage

Bei ausreichend deutlichem Hinweis im Kündigungsschreiben kann die Abfindung für einen Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage unter der gesetzlich vorgesehenen Höhe liegen. Der Abfindungsanspruch geht mit einer Klage aber auch dann verloren, wenn die Kla

Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung steht dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Abfindung zu, wenn er auf die Gewährung der Abfindung hingewiesen worden ist und dafür auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Dabei, so das Bundesarbeitsgericht, kann die Abfindung auch unter der gesetzlich vorgesehenen Höhe liegen, wenn der Arbeitnehmer auch darauf ausreichend deutlich hingewiesen worden ist. Nach dem Gesetz beträgt die Abfindung für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit ein halbes Monatsgehalt. Um hiervon wirksam abzuweichen, muss im Kündigungsschreiben deutlich auf das nachteilige Angebot hingewiesen werden.

Der Abfindungsanspruch geht allerdings verloren, sobald doch noch eine Kündigungsschutzklage erhoben wird. Selbst eine spätere Klagerücknahme führt nach einer weiteren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht dazu, dass der Abfindungsanspruch neu auflebt. Ziel des vom Gesetzgeber erst vor wenigen Jahren eingeführten Instituts ist es gerade, gerichtliche Streitigkeiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung zu vermeiden.

 
[mmk]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-25 wid-149 drtm-bns 2024-11-25
Schutz vor Diskriminierung, Anwaltskanzlei Hamburg, Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz, Kuendigungsfristen Hamburg, Krankheitsbedingte Kuendigung Hamburg, Rechtsanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Kuendigung Hamburg, Rechtsanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Vorruhestand Hamburg, ausserordentliche betriebsbedingte Kuendigung Hamburg