E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Rechtsschutz schon vor Kündigung

Eine Rechtsschutzversicherung muss bereits dann Anwaltskosten übernehmen, wenn der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorlegt, aber noch nicht gekündigt hat.

Eine Berufsrechtsschutzversicherung muss nicht erst dann die Anwaltskosten übernehmen, wenn sich der Arbeitnehmer gegen eine Kündigung wehren will. Eine den Rechtsschutzfall auslösende Pflichtverletzung des Arbeitgebers liegt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Saarbrücken auch dann vor, wenn dieser seine Absicht deutlich macht, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Im zu entscheidenden Fall hatte der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorgeschlagen und zugleich erklärt, dass er ersatzweise auch kündigen werde. Der Arbeitnehmer durfte sich nach Auffassung der Richter bereits ab diesem Zeitpunkt anwaltlich beraten und vertreten lassen.

 
[mmk]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-24 wid-149 drtm-bns 2024-11-24
Schutz vor Diskriminierung, Interessenausgleich Hamburg, Personalabbau Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Arbeitsrecht Arbeitnehmer Hamburg, Mobbing Hamburg, Anwaltskanzlei Hamburg, Anwalt Kuendigung Hamburg, Anwalt Vorruhestand Hamburg, Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg