E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 300 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Freiwillige Bonuszahlungen unterliegen dem Gleichbehandlungsgrundsatz


12.12.2013

Ein Arbeitgeber, der Bonuszahlungen an seine Mitarbeiter auszahlt, darf dies nicht nach Gutdünken machen. Nach dem LAG Schleswig-Holstein vom 12.12.2013 (5 Sa 173/13) muss der Arbeitgeber auch bei freiwilligen Zahlungen darlegen, nach welchen Leistungsgesichtspunkten er die Zahlung tätigt.

Das Gericht gab damit einer Arbeitnehmerin, die in der Vergangenheit stets Bonuszahlungen erhalten hatte, Recht. Diese war 2012 in Elternzeit gegangen und hatte daraufhin keinen Bonus mehr erhalten, alle anderen Arbeitnehmer schon. Zuvor hatte die Arbeitnehmerin immer eine der höchsten Bonuszahlungen erhalten. Das Unternehmen argumentierte, die Arbeitnehmerin habe sich 2012 nicht so stark engagiert, auch seien ihre Leistungen schwächer gewesen.

Diese Begründung ließ das Gericht nicht ausreichen. Es obliegt dem Arbeitgeber, genau darzulegen, welche Bewertungskriterien er für die Erfüllung der geforderten Leistungsmerkmale bemüht. Eine rein subjektive Bewertung nach dem „Nasenprinzip“ leiste Missbrauch Vorschub.

Mehr dazu: Fuhlrott, ArbR Aktuell 2014, S. 137

 
Zurück...
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-03-28 wid-141 drtm-bns 2024-03-28
Rechtsanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Kuendigung lang andauernde Erkrankung Hamburg, Rechtsanwalt Vorruhestand Hamburg, Kanzlei Hamburg, Fachanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Anwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Aenderungskuendigung Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Interessenausgleich Hamburg, Rechtsanwaltskanzlei Hamburg